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Klaus Ernst
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Frage von Jörg L. •

Frage an Klaus Ernst von Jörg L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Mobbingland Deutschland ?

Sehr geehrter Herr Ernst,

soll und müsste im Zusammenhang mit den extrem gestiegenen Zahlen von Mobbingopfern in Deutschland, hier gerade in Folge von völlig destruktiven Machtkämpfen in Unternehmen, nicht endlich von Seiten des Gesetzgebers ein höherer Opferschutz gefordert bzw. umgesetzt werden, der vor allem auch die subtilen und suggestiven Methoden, indirekt und indirekt bekämpft, mehr definiert werden, ein verpflichtendes Einsetzen von Mediatoren und vor allem auch das gedultete und damit befeuerte unterstützen von Mobbing mehr bestraft wird als bisher und Lösungen für die Mobbingopfer anbietet (Unterstützung durch AA ect.) ?

Es ist meiner Meinung zum Beispiel einfach nur nach grausam sowie gegen die Menschenwürde, sich psychisch permanent einem Arbeitgeber der mobbing duldet aussetzen zu müssen und bei Kündigung des Mobbingopfers die Folgen durch das Mobbingopfer mit einer Speerzeit bei ALG I dann selber tragen zu lassen.

Das Heer an Mobbing-Beratungsstellen, parteilich und überparteilich, lösen offenbar nicht die immer bestehenden Konflikte in Unternehmen, die Methoden des Mobbing scheinen hingegen subtiler und perfider zu werden, wenn man sich im Detail dazu beliest.

Der volkswirtschaftliche, als auch soziale Schaden wird a.m.S. größer und größer, durch das Heer an "Mobbingsklaven" was sich immer und immer mehr in Deutschland entwickelt.

Muss nicht der Gesetzgeber nicht endlich mehr gegen Mobbing unternehmen ?

Für Ihre Antwort ganz herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Lindeholz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lindeholz,

viele erwerbstätige Menschen leiden unter Mobbing am Arbeitsplatz, was zu schwerwiegenden persönlichen, existenziellen und gesundheitlichen Problemen führen kann.
Mobbing hat weitreichende negative Folgen für die Gesundheit wie auch für die berufliche und private Situation des Opfers. Laut Mobbing-Report erkranken 43,9 Prozent der Betroffenen, fast die Hälfte davon länger als sechs Wochen. 53,2 Prozent der Betroffenen leiden unter Angstzuständen, 60,9 Prozent unter Nervosität und 57 Prozent unter Leistungs- und Denkblockaden. 71,9 Prozent der Befragten wird durch das Mobbing bei der Arbeit demotiviert, 67,9 reagiert mit starkem Misstrauen. Die privaten und familiären Auswirkungen von Mobbing auf die Betroffenen sind vielschichtig. In vielen Fällen sehen Mobbingopfer als einzigen Ausweg die eigene Kündigung. Von Seiten der Opfer und des Betriebes können jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um Mobbing einzudämmen. Praktiker empfehlen Betroffenen, dem Täter Grenzen zu setzen, soweit es ihnen möglich ist und sie sich in der dazu notwendigen seelischen Verfassung befinden. Betroffene sind gut beraten, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen und externe Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dazu benötigen aber gerade nichtkommerzielle Einrichtungen mehr staatliche Unterstützung bei der Erhaltung und dem Ausbau von Beratungsstellen. Hier eröffnet sich einmal mehr ein Betätigungsfeld für öffentlich geförderte Beschäftigung.

Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Straftatbestand, einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige gebracht werden. Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da die Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach quasi ungestört weitermobben. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Dies ergibt sich aus den Artikeln 1 und 2 GG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen. Es gibt allerdings auch Berichte von Gewerkschaften und einige Forscher*innen, dass einige Unternehmen gezielt Mobbing als Strategie verwenden, um ihre Mitarbeiter zur Kündigung zu bewegen.

Wir als Fraktion fordern eine Legaldefinition des Begriffs Mobbing. Nur so wird möglich, juristisch gegen diese Form der Ausgrenzung vorzugehen. Auch auf internationaler Ebene gibt es bereits Überlegungen der EU-Kommission, eine Richtlinie gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu schaffen. Darüber hinaus müssen aber auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verhindern, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz, ob von Kollegen oder durch den Arbeitgeber (strategisch veranlasst oder geduldet), gemobbt werden. Wer Angst vor der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes und dem Absturz in Hartz IV hat, wird sich nicht wehren. Wer keine Hilfe durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft hat, ist auf sich allein gestellt. Wer befristet beschäftigt ist, traut sich kaum, den Mund auf zu machen. Hier gilt es die Situation der Beschäftigten zu stärken. Auch deswegen setzten wir uns für gute Arbeit, gute Löhne und gegen prekäre Beschäftigung und Hartz IV ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Ernst, MdB

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