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Klaus Ernst
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Frage von Michael L. •

Frage an Klaus Ernst von Michael L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ernst,

der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besteht bekanntlich aus fünfzehn Mitgliedern; die USA; Russland, China, Frankreich und Großbritannien sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrates. Die Hauptverantwortung des Sicherheitsrats ist im Wesentlichen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Beschlüsse des Sicherheitsrats bedürfen im Allgemeinen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständiger Mitglieder.

So sind durch den Sicherheitsrat in der Vergangenheit z.B. auch wiederholt Sanktionen gegen den Iran wegen dessen Atomprogramm ergangen. Dagegen scheint Israel trotz seiner Politik (Bau von Siedlungen auf palästinensischem Gebiet, Angriffe auf den Gazastreifen usw.) immer von Sanktionen verschont wird. Entsprechende Beschlüsse würden ohnehin im Sande verlaufen, da die USA als „großer Bruder“ von Israel jedes Mal von seinem Vetorecht Gebrauch machen würde.

Meinens Erachtens bedarf die Charta der Vereinten Nationen einer Überarbeitung, so dass z.B. mindestens zwei der ständigen Vertreter ein Veto einlegen müssten oder dass das Vetorecht der ständigen Mitglieder entfallen müsste.

Wie beurteilen Sie daher die Regelungen der derzeitigen Charta des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, da zwei Abgeordnete der Linken (Frau Höger und Frau Groth) ja beim Angriff auf den Internationalen Konvoi in den Gazastreifen im Frühjahr dieses Jahres direkt davon betroffen gewesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lux

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Sehr geehrter Herr Lux,

die Struktur des UNO-Sicherheitsrats als bedeutendstem Entscheidungsgremium spiegelt noch die Machtverhältnisse des Kalten Krieges wider. Vor allem die USA opponieren als einzige Supermacht gegen die berechtigten Ansprüche auf eine zeitgemäße Repräsentation der Länder Afrikas, Lateinamerikas und Asiens. Auf dem großen „Reform-Gipfel“ zum 60. Jahrestag der UNO-Gründung im September 2005, beschloss die Generalversammlung keine grundlegenden Änderungen. Struktur und Arbeitsweise des Sicherheitsrates wurden nicht angetastet.

Neu sind lediglich der „Menschenrechtsrat“ und die „Friedenskommission zur Unterstützung von Staaten nach bewaffneten Konflikten“. Außerdem wurde eine Verwaltungsreform vereinbart. Die Möglichkeit, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit über eine Aufwertung des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO (ECOSOC) auszubauen, ist vertan worden. Auch der Minimalkonsens der Halbierung der Armut, wie in den Millenium Development Goals festgelegt, ist praktisch von der Tagesordnung verschwunden – ebenso wie Strategien zur Finanzierung dieser Ziele – beispielsweise über internationale Steuern.

Die Weltorganisation muss finanziell gestärkt, entsprechend ihrer Funktion politisch respektiert und zu einer handlungsfähigen Instanz zur Lösung internationaler Probleme ausgebaut werden, um weltweit Frieden und Entwicklung unter den neuen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen des 21. Jahrhunderts tatsächlich fördern und sichern zu können.

DIE LINKE fordert deshalb, dass die UNO eine umfassende und längst überfällige Demokratisierung zu Gunsten der UNO-Vollversammlung, des eigentlichen souveräner Körpers, und anderer Gremien vorantreiben. In diesem Kontext muss auch das Vetorecht neu diskutiert werden. Sie muss dringend mit mehr Ressourcen ausgestattet werden, sowie in Zusammensetzung und Struktur stärker die Weltbevölkerung widerspiegeln. Der Sicherheitsrat muss zugunsten der Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas erweitert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ernst

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