
(...) ich sehe der Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht gelassen entgegen. Das Grundgesetz sieht im Rahmen des Föderalismus die Angleichung der Lebensverhältnisse im Bund vor. Länder und Kommunen brauchen eine vernünftige Finanzausstattung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. (...)