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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Melanie B. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Eur kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder und Ihr Bundesland, welche lt. wissenschaftlicher Studien stark vom Meeresspiegelanstieg betroffen ist, wenn wir nicht berherzt umsteuern. Wie oft haben Sie den Vortragen von WissenschaftlerInnen Ihres Bundeslandes zugehört?!
Wenn Sie für diese Vorlage stimmen, wird Sie das die Wählerstimmen einer ganzen Generation kosten und an Ihnen haften wie Hartz-IV an der SPD. Es gibt inzwischen Alternativen (Klimaliste, Radikal Klima) und immer noch die Linke.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,

vielen Dank für Ihre Zuschrift! Gerade haben wir im Bundestag das sogenannte Kohleausstiegsgesetz abgestimmt. Wir müssen raus aus der Kohle, für unser Klima, für unsere Gesundheit. Dieses Gesetz ist aber ein Kohle-Verlängerungsgesetz. Darum hat die grüne Bundestagsfraktion mit einem klaren NEIN gestimmt.

Wir als grüne Bundestagsfraktion fordern einen Kohleausstieg bis 2030. Im Vergleich zum nun vorliegenden Gesetzentwurf müssen die Stilllegungen v.a. der klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke früher und kontinuierlich erfolgen und nicht überwiegend erst Ende der 20er Jahre und bis 2038. Denn es ist wichtig, dass die CO2-Emissionen frühzeitig und stetig gesenkt werden. Nur so kann Deutschland die Klimaziele erreichen und die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft weiter vorangetrieben werden. Dafür muss allerdings der Ausbau von erneuerbaren Energien endlich angekurbelt werden, was die Bundesregierung bisher versäumt hat. Die Ausbauziele sowie jährliche Ausbaumengen müssen dringend erhöht werden, um der Erneuerbaren-Branche Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.

Mögliche Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber, sofern es sie überhaupt geben soll, müssen transparent und regelbasiert geregelt werden. Entschädigungen können in keinem Fall gezahlt werden, wenn die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war.
Es ist widersinnig, dass vor wenigen Wochen mit Datteln IV ein neues Kohlekraftwerk ans Netz ging, wenn Deutschland eigentlich aus der Kohle aussteigen will. Die Bundesregierung beweist damit, dass sie die Klimakrise nicht ernsthaft bekämpfen will.
Mit dem Gesetz wird überdies die "energiewirtschaftliche Notwendigkeit" des Tagebaus Garzweiler II im Rahmen des Kohleausstiegs festgestellt. Mit der Feststellung legt die Bundesregierung rechtlich fest, dass die noch verbleibenden Dörfer und Höfe im Bereich des Tagebaus Garzweiler II durch den Tagebaubetreiber abgebaggert werden können. Dies lehnen wir ab, denn es ist unnötig, dass Menschen zum Ende der Kohleverstromung in Deutschland noch ihre Heimat verlieren. Außerdem muss der Erhalt des Hambacher Waldes rechtlich verbindlich abgesichert werden.
Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns weiterhin für den frühestmöglichen Kohleausstieg in Deutschland ein, um dem Klimaschutz einen Beitrag zu leisten. Dabei freuen wir uns über die Tatsache, dass die Mehrheit der Bürger*innen in Deutschland den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt. Zusammen mit diesen Menschen wollen wir die Energiewende vorantreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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