
(...) In Bayern gibt es, wie übrigens in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen auch, kein Bildungsfreistellungsgesetz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag auf Urlaub für die berufliche Fort- und Weiterbildung zu stellen, soweit dies im jeweiligen Tarifvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag gewährt ist. (...)