(...) Das Grundgesetz legt kein bestimmtes Wahlsystem fest. Es gibt nur allgemeine Wahlrechtsgrundsätze vor (wichtigster Grundsatz nach Art. 38 GG im vorliegenden Zusammenhang: Gleichheit der Wahl). (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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