Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Sabine K. •

Frage an Kerstin Griese von Sabine K. bezüglich Recht

Wie kommen Sie dazu, den Menschen Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern? Sie haben mit einem weiteren Abgeordneten von der CDU in 2015 diesen unsäglichen §217 StGB initiiert. Sie maßen sich an, über ein selbstbestimmtes Lebensende von Menschen zu urteilen - pauschal alle über einen Kamm -, ohne die individuelle Situation desjenigen zu kennen oder gar zu berücksichtigen?! Ihre Beweggründe interessieren mich doch sehr. Und ich bin auf Ihre Antwort gespannt.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

ich urteile überhaupt nicht über das Lebensende von Menschen, und schon gar nicht, ohne ihre individuelle Situation zu kennen. Ich weiß sehr wohl, wie unterschiedlich die vielen Einzelschicksale sind. In der Vorbereitung der damaligen Gesetzesinitiative, die ich gemeinsam mit Abgeordneten aller Parteien erarbeitet habe, habe ich mit sehr vielen Betroffenen gesprochen – Palliativmedizinerinnen und -medizinern, Hospizvereinen und Angehörigen, die einen lieben Menschen verloren haben. Dabei ist deutlich geworden, dass es keinesfalls darum gehen darf, den Suizid und die Beihilfe dazu unter Strafe zu stellen – sondern es muss darum gehen, die Palliativmedizin und die Hospizarbeit endlich vernünftig auszustatten und zu stärken. Dass der Bundestag das 2015 tatsächlich beschlossen hat, ist ein Erfolg.

Denn die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird, ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Strafbar ist seit 2015 lediglich das Geschäft mit dem Tod, denn der Tod darf keine Dienstleistung sein. Vereine und Einzelpersonen, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung fördern und durchführen, sind verboten. Diese Regelung steht für Selbstbestimmung. Ich will keine Gesellschaft, in der Menschen sich rechtfertigen müssen, wenn sie weiter leben möchten. Die Achtung vor dem Leben gilt auch für das alte, kranke, leidende und behinderte Leben.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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