(...) Mai 1945 „untergegangen“. Bundeskanzler Willy Brandt hat im Jahr 1970 mit den völkerrechtlich bindenden Verträgen von Moskau und Warschau, den sogenannten Ostverträgen, für die Bundesrepublik Deutschland zugesichert, die Staatsgrenzen nicht anzutasten. Mit dem sogenannten 2+4-Vertrag, in Kraft getreten 1991, hat dann die vereinte Bundesrepublik Deutschland aus guten Gründen die bestehenden Grenzen zu seinen Nachbarn anerkannt. (...)
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