(...) Der Unterhaltsvorschuss, der in der Tat zeitlich begrenzt ist, ist keine Sozialleistung. Sondern das Jugendamt streckt den Betrag nur vor – letztlich muss aber der Unterhaltspflichtige zahlen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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