(...) Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition abzulehnen. (...)
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