(...) Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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