
(...) Wenn die Landesregierung gleichzeitig auf die Möglichkeit verweist, Ausnahmen zuzulassen, so dass eine „flexible Handhabung überall dort möglich ist, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist“, so scheint es so zu sein, dass die Landesregierung gleichwohl bereit ist, den Bedürfnissen der Mountainbiker entgegenzukommen. Uns erscheint es angebracht, bei den konkurrierenden Nutzungsansprüchen an die verschiedenen Kategorien von Waldwegen in Zukunft häufiger zu Lösungen kommen, die eine getrennte Nutzung der verschiedenen Wege durch die unterschiedlichen Freizeitaktivitäten vorsehen – insbesondere dann, wenn ein Überholen bzw. ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. (...)