(...) Wir haben in unserem Gesetzentwurf die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen von verschiedenen Bedingungen abhängig gemacht und dabei aber zwei Fälle unterschieden. Die Mehrzahl der Patientenverfügungen wird für Situationen verfasst, die den unmittelbaren Sterbeprozess betreffen oder Erkrankungen, die unumkehrbar zum Tode führen. (...)
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