(...) Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls. Nach Anhörung aller Argumente und Abwägen der Interessen sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mehrheitlich zur Überzeugung gelangt, dass Eltern das Recht haben, der Beschneidung ihres männlichen Kindes zuzustimmen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Davon, dass die Abgeordneten dabei frei und nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben, darf sicher ausgegangen werden. (...)
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