
(...) Nun können wir schwer nachvollziehen, was genau in Ihrer Auseinandersetzung mit Ihrer Krankenversicherung vorgefallen ist. Grundsätzlich darf keine gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen Versicherten ablehnen, das verbietet der gesetzlich festgeschriebene Kontrahierungszwang (Aufnahmepflicht) und das wäre auch ein Widerspruch zur allgemeinen Versicherungspflicht. Ablehnungen wegen Krankheit sind dadurch in der GKV ausgeschlossen. (...)