Katja Suding
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Frage von Daniel H. •

Frage an Katja Suding von Daniel H. bezüglich Gesundheit

Hallo!

Der Inzidenzwert wie wir ihn bereits kennen, soll nun im Infektionsschutzgesetz eingebaut werden.

Es wurde bereits angemerkt, dass dieser Wert nicht mehr angemessen sei - ich gehe weiter, und sage, dass er die tatsächliche Situation überhaupt nicht objektiv darstellen kann - er ist sogar über die Anzahl der durchgeführten Tests steuerbar!!

Die Einwohnerzahl ist ja nun grundlegend konstant.
Damit ist die Gesamtzahl der maximal positiv Getesteten, die es braucht, um den Wert zu überschreiten, ebenfalls fix.

Die Positivenquote im Sommer lag um die 1% (aktuell angeblich bei 2-3%).

Damit lässt sich also ganz einfach ausrechnen und festlegen, wie viele Test durchgeführt werden müssen, um den Inzidenzwert zu überschreiten.

Für Hamburg (~1,85 Mio Einwohner)

=> bei 1,0 % Positiven-Testrate:
Inzidenzwert von 35 => ~ 9.250 Tests/Tag
Inzidenzwert von 50 => ~ 13.300 Tests/Tag

=> bei 3,0 % Positiven-Testrate:
Inzidenzwert von 35 => ~ 3.085 Tests/Tag
Inzidenzwert von 50 => ~ 4.440 Tests/pro Tag

Also lassen sich demnach relativ einfach die Maßnahmen und Einschränkungen der Grundrechte über ausreichend durchgeführte Tests herbeiführen.

Welche Kontrollfunktion wird gegen diese Missbrauchsmöglickeit geben?

Die Maßnahmen die dann dort stehen (auch Impfdokumentation siehe §36, d), (10), 1., b) findet man dort) , bedürfen noch einmal einer gesonderten Überlegung.

Man möchte mehr Rechtssicherheit für die Maßnahmen schaffen? Aber warum - man sollte sich eher fragen, wieso über die Maßnahmen als nicht rechtens entschieden werden konnte - weil sie Unrecht darstellen.

Man möchte für alles eine gesetzliche Grundlage schaffen (von Ausnahmen habe ich noch nichts gefunden).
Werden dann aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten, da man nun gegen ein Gesetz statt gegen eine Verordnung verstößt?

Zum Schutz unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates, darf das Gesetz so nicht kommen, da der Bundestag zu einfach umgangen werden kann oder wie sehen Sie das?

Gruß Daniel Hanke

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Nachfragen.

In vielen Punkten stimmen wir Freien Demokraten mit Ihren Überlegungen überein. Mein Fraktionskollege Prof. Dr. Andrea Ullmann hat sich zum Beispiel hier (https://www.swr.de/swraktuell/radio/fdp-politiker-ullmann-bei-bewertung-der-corona-lage-nicht-nur-auf-infektionszahlen-schauen-100.html) dazu geäußert, dass die Situation zur Bewertung der Gesamtlage differenzierter betrachtet werden muss.

Zusätzlich begleiten wir den Entwurf zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kritisch. Dies gilt vor allem für den neuen §28a des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph wurde im Eilverfahren durch die Fraktionen der Großen Koalition beschlossen und erst in letzter Sekunde in den Gesetzentwurf implementiert. Wir bezweifeln, dass der jetzige Stand des §28a IfSG die Rechtssicherheit bietet, für die er verfasst wurde. In der öffentlichen Anhörung und in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes werden wir uns dafür einsetzen, dass dieser Paragraph abgeändert wird.

Neben dem §28a IfSG regelt dieser Gesetzentwurf jedoch auch wichtige und richtige Punkte, wie z.B. die Abschaffung der Meldepflicht bei Corona-Selbsttests, Verbesserung der digitalen Anbindung der Labore oder Nutzung von tier- und zahnärztlichen Laboren für Coronatests. Viele dieser Punkte haben wir bereits vor Monaten gefordert.

Wir kritisieren vor allem das, was im Gesetz fehlt. Und das ist vor allem die Abschaffung der Verordnungsermächtigungen. Die Akzeptanz der Bevölkerung zur Pandemiebekämpfung der Bundesregierung geht nachweislich aktueller Umfragen zurück. Dies ist vor allem auf die Entscheidungsprozesse zurückzuführen. Da die Diskussionen und Entscheidungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten lediglich hinter verschlossenen Türen stattfanden, wurden die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne die ausgetauschten Argumente hinreichend nachvollziehen zu können. Die Debatte muss wieder in die Parlamente zurück. Nur, wenn über derart grundrechtsbeschränkende Maßnahmen vorweg im Bundestag und in den Landtagen diskutiert und abgestimmt wird, können die Beschlüsse weitreichende Legitimation erhalten. Das erreichen wir nur, wenn die Politik der Verordnungsermächtigungen beendet wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding