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Frage von Klara W. •

Frage an Katja Kipping von Klara W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kipping,

"Es sterben jedes Jahr um 2000 Menschen auf der Warteliste." https://aok-bv.de/presse/dpa-ticker/index_21957.html

An welchen Ursachen sind diese Personen gestorben und um wieviel länger hätten sie mit einem fremden Organ gelebt?

Wieviel Menschen sterben an anderen Ursachen als einzig an einem vollständig funktionsunfähigem Organ pro Jahr?

In dem Artikel https://www.sueddeutsche.de/politik/interview-der-brustkorb-hebt-und-senkt-sich-1.4266876 berichtet eine Transplantations­beauftragte über extreme Situationen im Umgang mit Angehörigen eines potentiellen Organspenders, sie sagt "Die Familie hat schon genug damit zu tun, den Tod ihres Partners, Geschwisters oder Kindes zu verarbeiten und dann kommen wir noch mit dem Thema Organspende...." Weiterhin berichtet sie von einem Mädchen, das wegen einer Mandel-OP ins Krankenhaus kam, dabei verstarb und daraufhin einer Organentnahme unterzogen wurde. Die Eltern hatten es so gewollt. In einem anderen Fall hat die Großmutter einer Patientin widersprochen.

Wie ist es möglich, dass Aussenstehende und nicht die Person selbst (auch junge Menschen sind denkende und fühlende Wesen), ausschließlich darüber entscheiden, was mit dem sterbenden aber noch lebenden Körper ("Menschen, die hirntot sind, nicht wie tot wirken. Ihr Körper ist warm, der Brustkorb hebt und senkt sich durch die Maschinen") geschieht? Ist die aktuelle Gesetzeslage nicht so, dass ohne eine ausdrückliche und nachgewiesene Zustimmung einer Person, eine Organentnahme nicht durchgeführt werden darf und bei Minderjährigen gänzlich ausgeschlossen ist?
Was geschieht in den Fällen, in denen keine Angehörigen da sind und wie stellt man fest, dass Angehörige ausschießlich im Sinne der betroffenen Person handeln?
Wie hoch ist der Prozentsatz der Spender, die keinen Spendeausweis hatten und von Aussenstehenden zur Organentnahme freigegeben wurden und mit welcher Begründung ist die Freigabe in diesen Fällen erfolgt?

Vielen Dank.
Klara W.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Waldmann,

vielen Dank für Ihre umfangreichen Fragen. Wie lange eine Person, die vor ihrem Tod eine Spenderorgan benötigt hätte, nach einer Transplantation gelebt hätte, ist notwendig spekulativ. Es lassen sich lediglich Wahrscheinlichkeiten ableiten. Diese hängen von vielen Faktoren wie Alter, Erkrankungen und der Art des transplantierten Spenderorgans ab. Bei Leber und Niere liegen die Überlebensraten z.B. abhängig vom Organ nach 5 Jahren zwischen 70 und 90 %.

Bei einer Organspende ist ausschließlich der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Angehörige werden bei der Entscheidung einbezogen, wenn der Wille nicht dokumentiert ist. Wenn ein Organspendeausweis vorliegt, ist die dort niedergelegte Willenserklärung in jedem Fall rechtlich bindend.

In den Fällen, in denen keine Erklärung vorliegt, ist die Rekonstruktion des mutmaßlichen Willen eine schwierige Angelegenheit. Zumal dies, wie Sie ganz zutreffend schreiben, in einer Ausnahmesituation stattfindet, die der plötzliche Tod eines Angehörigen darstellt. Daher trete ich für eine verbindliche Zustimmungslösung ein.

Das bedeutet, dass Menschen mit der Beantragung von Ausweisdokumenten regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden und ihre höchstpersönliche Entscheidung rechtsverbindlich gilt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.katja-kipping.de/de/article/1504.in-abw%C3%A4gung-f%C3%BCr-das-prinzip-der-verbindlichen-regelm%C3%A4%C3%9Figen-abfrage.html

Freundliche Grüße

Katja Kipping