(...) Die von Ihnen zu Grund gelegten 1.431 Euro sind das Entgelt für ungelernte Kräfte und Helferberufe und stellen die unterste Marge bei der Entlohnung für MitarbeiterInnen in der Pflege dar. Pflegefachkräfte erhalten wesentlich höhere Stundensätze als Helfer in der Pflege. (...)
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