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Kathrin Vogler
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Frage von Kurt W. •

Frage an Kathrin Vogler von Kurt W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Vogler,

eine Lösung mit Widerspruchsregister für Organspenden wird die Anzahl der Spenden laut einer Studie der Queen Mary University of London https://www.qmul.ac.uk wahrscheinlich nicht erhöhen. Die Forscher argumentieren, dass Spender sich aktiv dafür entscheiden sollten, in einem Register verzeichnet zu sein ("Opt in").
(siehe https://www.pressetext.com/news/20180816017)

Meine Frage ist, inwieweit Sie diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in Ihren Gesetzentwurf zu Transplantationen haben einfließen lassen bzw. legen Sie Ihren medizinpolitischen Entscheidungen eine evidenzbasierte Medizin zugrunde oder entscheiden Sie eher nach dem momentanen Bauchgefühl?

Mit freundlichen Grüßen
K. W.

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Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. In der Tat bin ich auch der Meinung, dass der von Jens Spahn und Karl Lauterbach letzte Woche in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchregelung nicht zu mehr Organspenden führen wird. Nicht zuletzt zeigt dies das Beispiel Spanien, wo die Anzahl der Organspenden nicht nach der Einführung der Widerspruchsregelung im Jahr 1979 deutlich angestiegen ist, sondern erst in den Jahren nach 1990, als alle mit der Organspende verbundenen Prozesse in den Kliniken optimiert wurden. Diesen Weg schlagen wir durch eine Novelle des Transplantationsgesetzes im Januar dieses Jahres nun ebenfalls ein, was von allen demokratischen Fraktionen unterstützt wurde und unabhängig der aktuellen Debatte um die Widerspruchsregelung erfolgt.

Aber nicht nur, weil die Widerspruchsregelung de facto ohne Wirkung ist, sondern auch wegen vieler anderer Erwägungen lehne ich diese ab. Meine Einschätzung finden Sie auf meiner Homepage unter https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesund-gesamt/news/faq-organspende-entscheidungsloesung-oder-widerspruchsregelung/ ;

Daher habe ich in einer interfraktionellen Initiative einen Entwurf zu einem Gesetz zur „Stärkung der Spendebereitschaft bei der Organspende“ erarbeitet, der auch das von Ihnen angesprochene Register auf der Basis einer "opt in" beinhaltet. Dieser Entwurf ist auf meiner Homepage unter: https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesund-gesamt/news/interfraktioneller-gesetzesentwurf-zur-staerkung-der-spendebereitschaft-bei-der-organspende-vorgeleg/ ;

Ihre letzte Anmerkung kann ich nur so interpretieren, dass diese sich auf die Widerspruchsregelung bezieht, die ich ja ausdrücklich nicht eingeführt wissen will. Insofern bin ich an dieser Stelle die falsche Adressatin Ihrer Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler

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