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Kathrin Vogler
DIE LINKE
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Frage von Mark C. •

Frage an Kathrin Vogler von Mark C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler,
nach § 39a Abs. 1 SGB V haben Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, im Rahmen der Verträge Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativmedizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann. Die Krankenkassen tragen die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen nach dem SGB XI zu 90 v. H., bei Kinderhospizen zu 95 v.H.. Der Differenzbetrag wird vom Hospiz selber getragen.

Stationäre Hospize benötigen derzeit für einen wirtschaftlichen Betrieb u.a. eine sog. „Aufnahmeliste“ und ein (über mehrere Landkreise hinaus) großes Einzugsgebiet. Dies führt u.a. dazu dass zahlreiche anspruchsberechtigte Versicherte ihre gesetzlichen Leistungen aufgrund akuter Situationen nicht mehr in Anspruch nehmen können und in stationären Pflegeeinrichtungen zum Sterben verlegt werden, wie zahlreiche Hospizleitungen und Koordinatoren von ambulanten Hospiz- und Palliativdiensten bestätigen.
Im Gegensatz bei der stationären Hospizversorgung müssen die anspruchsberechtigten Versicherten in den stationären Pflegeeinrichtungen einen erheblichen Maß der Kosten selber Tragen oder können in schwerer Zeit einen Antrag auf „Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch“ Zwölftes Buch (SGBXII) bei der zuständigen Behörde stellen.
Vor dem Hintergrund dass anspruchsberechtigte Versicherte im Sinne des SGB IX behindert sind und das Grundgesetz hierzu einen Verweis in Artikel 3 (3) besitzt, welches wie folgt lautet „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“, bitte ich Sie, um die Darstellung Ihrer Sichtweise zur Gleichbehandlung im Sinne der gesetzlich Versicherten.
Bitte teilen Sie zudem mit, ob aus Ihrer Sicht hier ein verfassungskonformer Umgang mit den anspruchsberechtigten Versicherten besteht.

Mit freundlichen Grüßen
M.Castens

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Castens,

seit vielen Jahren klagt DIE LINKE ein, dass die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender ausgebaut und verbessert werden muss. Dennoch sind die realen Zustände in der Tat häufig immer noch beklagenswert und nicht hinnehmbar. Bei Weitem nicht alle Anspruchsberechtigten können stationär oder teilstationär in Hospizen versorgt werden. Hier ist eine schnelle und umfassende Verbesserung dringend geboten.

Seit vielen Jahren beklagt DIE LINKE auch, dass über die soziale Pflegeversicherung nur eine Teilkostendeckung erfolgt und der fehlende bzw. ungenügende Realwertausgleich dazu geführt hat, dass die Versorgungslücke immer größer wird. Aktuell werden für viele Pflegebedürftige nicht einmal mehr 50 Prozent der im Pflegeheim tatsächlich anfallenden Kosten für die stationäre Pflege über die Pflegeversicherung abgedeckt. Das macht immer mehr Menschen zu Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger („Hilfe zur Pflege“).

Darum fordert DIE LINKE, die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich anzuheben und sie perspektivisch am individuellen Bedarf zu orientieren. Nur so kann verhindert werden, dass viele Menschen sich eine gute Pflege aus Kostengründen nicht erlauben können und dass in zunehmendem Maße am Lebensende Sozialhilfe beantragt werden muss. Vor einem Monat hat DIE LINKE auf Bundestags-Drucksache Nr. 18/591 einen Antrag vorgelegt, die Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung zu schließen und dafür die staatlich geförderten Zusatzversicherungen („Pflege-Bahr“) abzuschaffen.

Darüber hinaus fordert DIE LINKE, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umzusetzen und durch Teilhabesicherungsgesetz zu gewährleisten, dass es nicht zu einer Übertragung von Kosten auf die von Pflege und Behinderung Betroffenen oder auf deren Angehörige kommt.

Dieses Maßnahmebündel der LINKEN würde dafür sorgen, dass die benötigte Betreuung und Unterstützung auch für alle Schwerstkranke umfassend gewährleistet werden kann, unabhängig von der individuellen Finanzkraft.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler

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