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Katharina Willkomm
FDP
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Frage von Katha B. •

Frage an Katharina Willkomm von Katha B. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Frau Willkomm,

was werden Sie zur Unterstützung von Sali K. und Mire G. tun, die entgegen jeder menschlichkeit und trotz schwerwiegender gesunDheitlicher Probleme in den Kosovo abgeschoben wurden?
Werden Sie für menschenverachtende Politik stehen, die Menschen in den Tod und eine gefährliche Zukunft schickt? Oder werden Sie endlich die Menschenrechte aller schützen und alle Geflüchteten aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Katha Blaeser

Bitte für meine Person gender-neutrale Sprache und Anreden verwenden.
Freue mich bspw. über "Hallo Katha" oder "Guten Tag Katha Blaeser".

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Antwort von
FDP

Guten Tag Katha Blaeser,

wenn nach mehreren Jahrzehnten Aufenthalt das Recht auf Asyl ausläuft, weil sich die Sicherheitslage im Heimatland geändert hat, ist dies menschlich oft nur schwer zu verstehen. Wer als Flüchtling kam, hat sich in den vielen Jahren hier meist eingelebt, Familien gegründet, Freundschaften geschlossen. Das Asylrecht ist seinem Wesen nach aber immer nur vorübergehend. Daher möchten wir als FDP auch ein eigenständiges Einwanderungsgesetz schaffen, um einen legalen und transparenten Weg zu einem dauerhaften Bleiberecht und der deutschen Staatsbürgerschaft zu eröffnen. Auf diese Weise erleichtern wir es leistungsbereiten Menschen aus aller Welt, nach Deutschland zu kommen und sich in unser Gemeinwesen einzubringen. Gleichzeitig entlasten wir damit das Asylsystem, welches sich dann wieder auf seine Kernaufgabe konzentrieren kann - nämlich Menschen in akuter Not schnellen Schutz zu gewähren.

Hinsichtlich der konkreten Situation für Mire G. und Sali K. kann ich nur davon ausgehen, dass die Entscheidung des Auswärtigen Amtes und der Vollzugsbehörden vor Ort in einem rechtsstaatlichen Verfahren getroffen wurde. Dies umfasst unter anderem eine Anhörung der Betroffenen, bei der auch der Gesundheitszustand thematisiert wird, als auch die Beurteilung des Auswärtigen Amtes, dass der Familie im Heimatland keine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Als Abgeordnete muss ich mich dabei mangels eigener Ortskenntnisse auf die Expertise des Auswärtigen Amtes verlassen. Es scheint mir aber nachvollziehbar, den Kosovo als sicher einzustufen. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. Wenn nach alledem die Abschiebungsentscheidung als rechtskräftig bestätigt wird, dann ist deren Durchführung in einem Rechtstaat hinzunehmen - auch wenn man sich persönlich vielleicht ein anderes Ergebnis erhofft hat.

Beste Grüße

Katharina Willkomm

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