Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Chirstian F. •

Wie rechtfertigen Sie ein System, das einkommensunabhängige Beihilfe für Beamte zahlt, während Angestellte bei der Lohnfortzahlung und Versicherungslast oft schlechter gestellt sind?

Ist die pauschale Beihilfe eine versteckte Subventionierung des privaten Versicherungssystems?

Fördert die aktuelle Struktur eine ungleiche medizinische Versorgung und ungleiche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Warum wird die Beihilfe nicht einkommensabhängig gestaffelt, um schwächere Gehaltsgruppen stärker zu entlasten?

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr F.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Beihilfe ist historisch gewachsen, aber aus unserer Sicht Teil einer Gesundheitsversicherungs-Struktur, die nicht gerecht und dringend reformbedürftig ist. Beihilfeberechtigte Beamte haben in Deutschland das Recht, sich unabhängig vom Einkommen privat zu versichern und dann Zuschüsse zu Behandlungskosten in Form der "Beihilfe" zu erhalten. "Andere" Arbeitnehmer*innen tragen ihre Beiträge hingegen in der GKV solidarisch und nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit gestaffelt. 

Gleichzeitig bekommen privat Versicherte in der Regel schneller Facharzttermine und eine Reihe von Behandlungen werden von der PKV bezuschusst, für die GKV-Versicherte zuzahlen müssen. Das verstärkt bei vielen Beteiligten zunehmend das Gefühl eines "Zwei-Klassen-Systems" in der Gesundheitsversorgung. 

Hinzu kommt: Die öffentlichen Ausgaben für die Beihilfe, die letztlich von allen über Steuern mitgetragen werden, steigen stark. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zahlte der Bund 2024 rund 6,6 Milliarden Euro, die Länder 13,8 Milliarden Euro für Beihilfen. Diese Mittel stabilisieren faktisch das private Versicherungssystem und sind in ihrer Höhe zusammengenommen höher als der allgemeine Steuerzuschuss von 14,6 Milliarden, der jährlich in den Gesundheitsfonds fließt und damit die GKV-Finanzen stabilisiert.

Das Modell der pauschalen Beihilfe, das es bisher nur in wenigen Bundesländern gibt, ist deshalb aus unserer Sicht ein richtiger und wichtiger Schritt. Dieses ermöglicht Beamten den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, wobei sich der Staat als Arbeitgeber hälftig an den Versicherungskosten beteiligt - wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass dieses Modell möglichst schnell auf alle Bundesländer sowie auch auf den Bund ausgeweitet wird. 

Unser langfristiges Ziel bleibt aber die Einführung einer Bürgerversicherung, damit alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit solidarisch zur Finanzierung der GKV-Strukturen beitragen und die Versorgung insgesamt gerechter organisiert wird. Eine einkommensabhängige Staffelung staatlicher Zuschüsse, wie Sie sie vorschlagen, wäre ggf. bei Reformen der Beihilfe sinnvoll. Besser ist aus unserer Sicht aber eine grundlegende Reform anstelle weiterer Ausnahmen.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

 

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