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Karsten Möring
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Frage von Sabrina E. •

Frage an Karsten Möring von Sabrina E.

Sehr geehrter Herr Möring,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Das Gesetz könnte Fracking in Deutschland mittel- bis langfristig ermöglichen, obwohl es große Bedenken und Widerstände in der Bevölkerung gibt. Sie sind als Berichterstatter der CDU im Umweltausschuss für das Gesetzespaket zuständig, daher bitte ich Sie, mir einige Fragen zum Gesetzgebungsprozess zu beantworten:

1) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Halten Sie diese Grenzziehung für sinnvoll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
2) Soll nach Ihrer Meinung für alle Tiefbohrvorhaben ein Stand der Technik als generelles Anforderungsniveau gelten und wenn nein, warum nicht?
Unter welchen Umständen soll Ihres Erachtens Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl- und Erdgas verpresst werden?
4) Warum sollte es Ihres Erachtens in Deutschland Erprobungsvorhaben zum Einsatz der Fracking-Technologie geben und wie viele sollten das sein?
5) Die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als Zulassungsvoraussetzung von Fracking-Maßnahmen kann den Schutz von Mensch und Grundwasser sicherer machen? Teilen Sie diese Auffassung und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ertle,

vielen Dank für ihre Anfrage. Wie sie wissen, werden die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gerade intensiv beraten und ich bin zuversichtlich, dass wir vor der Sommerpause zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Die Grenze von 3000 Metern ist nicht sachgerecht. Es geht um Gestein, in dem Gas seit seiner Entstehung festgehalten ist. Da wir mit dem Aufbrechen solcher Gesteine bisher keine Erfahrung haben, muss sich das Erproben darauf richten. Bis zu einer wissenschaftlich abgesicherten Bewertung dieser Erprobung darf es kein kommerzielles Fracking im Schiefergas geben - unabhängig von der Tiefenlage.

Bei allen Maßnahmen muss der Stand der Technik angewandt werden. Die Verpressung oder Versenkung von Lagerstättenwasser ist die sicherste Methode zur Entsorgung. Das belastete Wasser darf allerdings nur dorthin versenkt werden, woher es auch gekommen ist.
Wir wollen den Umfang der Selbstversorgung in Deutschland auf dem früheren Stand von rund 20% bringen und dafür entsprechend weniger Gas aus Russland einführen. Das dient auch dem Klimaschutz, weil unsere Förderstandards weitaus strenger sind als die russischen.

Wegen der fehlenden Erfahrung mit Erdgasförderung aus hartem Schiefergestein, brauchen wir Erprobungsbohrungen in den geologischen Formationen, die dafür in Frage kommen. Um diese Erkenntnisse zu gewinnen, reichen allerdings einige wenige Maßnahmen aus.

Der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz gilt für sogenannte echte Wasserbenutzungen. Da Gasbohrungen nicht darunter fallen, weil sie die Trinkwasservorkommen nur indirekt tangieren, sieht das Gesetz Regelungen vor, die diesen Standard auch auf das Fracken für Gas- und Ölbohrungen anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Möring