Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Jürgen Ö. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Guttenberg,
vor rd. 3 Jahren hat Deutschland die Konvention gegen Korruption (z.B. der Abgeordneten) unterzeichnet, aber bisher hat die große Koalition das Abkommen weder ratifiziert noch in nationales Recht umgesetzt. Das gibt mir zu denken, haben unsere Abgeordnete etwas zu verbergen? Sind sie bestechlich, wenn die Lobbyisten im Bundestag auftauchen? Ich verstehe immer mehr, wenn unsere Bürger kein Vertrauen mehr in die Bundespolitiker haben.
Ich frage Sie persönlich: Wie stehen Sie zu der Umsetzung dieser Vorlage? Was haben Sie bisher dafür getan, dass diese Konvention in Deutschland angewendet wird?
Bisher haben diese UN-Konvention schon 80 Ländern ratifiziert, z.B. auch Pakistan.
Sicher werden Sie die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Gesetzes als Grund Ihrer fehlenden Aktivitäten nennen, dies ist mir zu wenig. Ich erwarte von meinem Bundestagsabgeordneten, dass es massiv gegen Korruption vorgeht und dies auch durch eigenes Handeln vorlebt.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Öhrlein,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Es erscheint mir allerdings rätselhaft, dass Sie als mein Kreistagskollege und letztlich als Nachbar aus meiner Heimat sich nicht imstande sehen, sich eines anderen Kommunikationskanals zu bedienen, um mit mir in Kontakt zu treten. Insgesamt schade.
Dennoch möchte ich Ihnen hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der VN-Konvention gegen Korruption gerne antworten. Auch wenn ich grundsätzlich großen Respekt vor Ihrer Meinung und Ihrem Engagement habe, muss ich zu meinem Bedauern feststellen, dass Sie in Ihrer Zuschrift einige geradezu hanebüchene Behauptungen aufstellen. Dass Sie mir am Ende Ihrer Zuschrift zudem unterstellen, durch persönliche Untätigkeit für eine Verzögerung einer Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages verantwortlich zu sein, hinterlässt einen schalen Beigeschmack und unterstreicht ein ausbaufähiges Verständnis parlamentarischer Vorgänge und politischer Kultur im Allgemeinen.
Die Konvention kann nur einen Rahmen der nationalen deutschen Gesetzgebung bilden. Ein großer Teil des in der UNCAC (United Nations Convention Against Corruption) geforderten Maßnahmenkatalogs ist bereits in der deutschen Gesetzgebung verankert. So ist insbesondere die Bestechung von Abgeordneten nach § 108e StGB strafbar. Dabei wird die unlautere Einflussnahme auf den demokratischen Meinungsbildungsprozess sowohl von Seiten des Abgeordneten als auch durch den Stimmkäufer strafrechtlich sanktioniert.
Sicherlich muss der Kampf gegen Korruption intensiv weiter vorangetrieben werden und das Strafrecht könnte hier durchaus einer Verschärfung bedürfen, da jeder Fall von Korruption das Vertrauen der Bürger in die Funktionsweise der Institutionen und der Amtsträger schädigt.
Die von Ihnen angesprochene Initiative der VN und auch diejenige des Europarats, die Sie leider übersehen, sind als Beitrag hierzu zu begrüßen. Entscheidend ist allerdings die Anpassung dieser teils sehr breit gefassten Konventionen an bestehende nationale Normen und Gesetze. Diese laufenden nationalen wie europäischen Adaptionsprozesse mit einer Verweigerung oder gar Duldung von Korruption gleichzusetzen, könnte als Zeugnis einer Geringschätzung unseres politischen Systems sowie unserer Rechtskultur und Rechtstradition verstanden werden.
Einen seltenen Höhepunkt erreicht Ihre Argumentation mit dem Hinweis auf die vermeintliche Vorbildrolle Pakistans bei der Umsetzung der UNCAC. Ohne die in Deutschland vorhandenen Korruptionsfälle relativieren zu wollen, muss doch konstatiert werden, dass Pakistan trotz der vorgenommenen Ratifizierung der UNCAC nach internationalen Maßstäben als ein überaus korruptes Land gilt. Vieles, was wir zweifelsfrei als Korruption bezeichnen würden, ist dort gar Teil der Alltagskultur. Sich von der Ratifizierung einer VN-Konvention ein Allheilmittel gegen alle Korruptionsprobleme zu erwarten, wäre demnach etwas schlicht.
Letztlich geht es bei der Korruptionsbekämpfung um die Formulierung und konkrete Ausgestaltung gesetzlicher Normen und deren strafrechtlicher Umsetzung, um Korruption effektiv zu bekämpfen. Dies unterstütze ich vorbehaltlos.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen, meine Position zur Genüge dargestellt zu haben, danke noch einmal für Ihr Interesse und bin
mit kollegialen und besten Grüßen nach Rothwind
Ihr
Karl-Theodor zu Guttenberg