Portrait von Karl Theodor von und zu Guttenberg
Karl Theodor von und zu Guttenberg
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl Theodor von und zu Guttenberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jochen Z. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Jochen Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Hr. Guttenberg,

bei der Musterung ist es gängige Praxis, dass die Untersuchungen (inkl. Genitalbereich) durch Ärztinnen und in Anwesenheit/im Blickfeld von Assistentinnen durchgeführt werden, d.h. der Wehrpflichtige muss sich vor 2 Frauen komplett nackt ausziehen.
Laut BMVg vermittelt die ärztliche Ausbildung eine geschlechtliche Neutralität. Das mag für den Untersuchenden zutreffen, für den Untersuchten, um dessen Belange und Gefühle es aber m.E. in erster Linie gehen sollte, ist auch eine Ärztin eine Frau, ebenso die anwesende Assistentin.
Warum wird hier keine Rücksicht auf die zu Musternden genommen? In einem Land, in dem ein Mann auf Grund seines Geschlechts eine Stelle in einem Mädcheninternat nicht antreten darf, da er mit deren Intimsphäre in Berührung kommen kann, finde ich es bedenklich mit Gleichberechtigung zu argumentieren, da es bei der Musterung gesetzlich verordnet zu 100% zur Berührung der Intimsphäre der Männer kommt.
Die Anwesenheit der Assistentin und der Verzicht auf einen Sichtschutz wird vom BMVg mit dem "forensischen Prinzip" begründet. Ich habe auch nach intensiver Recherche keine Beschreibung dieses Prinzips gefunden. Das einzige m.E. Vergleichbare wird in StPO §81D beschrieben.
Hier heißt es, dass dem Wunsch, die Untersuchung einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen entsprochen werden und auf Verlangen eine Vertrauensperson zugelassen werden soll. Der Betroffene ist darauf hinzuweisen.

Ist da besagtes Prinzip?

Wenn ja: lt. ZDV 46 ist die Anwesenheit von Personen, die nicht an den ärztl. Untersuchungen beteiligt sind nicht zulässig, d.h. die Möglichkeit der Anwesenheit einer Vertrauensperson entfällt. von einem Vertrauensverhältniss ist eher von Arzt/Ärztin zur Assistentin auszugehen, als vom zu Musternden zu einem der Beiden.
Warum werden die Betroffenen nicht über ihre Rechte aufgeklärt?

Wenn nein: wieso werden in Deutschland Straftätern mehr Rechte zugestanden als jungen Männern?

Mit freundlichen Grüßen
J.Ziegler

Portrait von Karl Theodor von und zu Guttenberg
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ziegler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06.Dezember 2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen
und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.