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Karl Schiewerling
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Frage von Markus K. •

Frage an Karl Schiewerling von Markus K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

schön, dass Sie hier bei abgeordnetenwatch.de rege tätig sind.
Noch nicht lange in Ihrem Wahlkreis beheimatet, kannte ich Sie bis jetzt nicht.

Auch bis heute habe ich Ihre politische Tätigkeit zum Thema "Unkonventionelle Erdgasexploration - und -förderung" im Münsterland nicht wahrgenommen, obwohl ich meine, dass ich seit September 2010 den gesamten Ereignissen recht intensiv nachgehe.

Die Genehmigungsgrundlage liegt im Bundesberggesetz... ein Bundesgesetz.
Wie stehen Sie als Bundespolitiker dazu?
Wie stehen Sie dazu, dass in Frankreich das weltweit umstrittene Förderfahren ´Fracking´ verboten ist, hier aber noch möglich?

Viele Grüße aus dem Münsterland,
Markus Knäpper

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knäpper,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juni 2011.

Die Frage der Förderung von Erdgas durch das sogenannte Fracking wird aktuell nicht nur in Nordwalde und anderen betroffenen Regionen, sondern auch auf Bundesebene diskutiert. Ich habe mich bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Nordwalde, Frau Sonja Schemmann, über die geplanten Probebohrungen erkundigt und unserem Umweltminister Dr. Norbert Röttgen Unterlagen hierzu übermittelt und stehe mit ihm in Kontakt.

Die Förderung von sogenanntem nichtkonventionellem Erdgas kann für unsere Energieversorgung eine Chance sein, um von Importen unabhängiger zu werden. Sie könnte einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Allerdings bestehen auch Risiken, die wir berücksichtigen müssen.

Beim Fracking wird das Gestein der Lagerstätte aufgebrochen. Das ist erwünscht. Nicht auszuschließen ist jedoch die Erzeugung weiterführender Klüfte über die Zielformation hinaus sowie die Verbindung mit natürlichen Kluft- und Risssystemen. Hierdurch können unkontrollierte Wege für Gase und eingepresste Flüssigkeiten in die darüber liegenden Grundwasserschichten entstehen. Folgen treten meist erst mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen und teilweise mit räumlichen Verschiebungen auf. Wenn erst Schadstoffeinträge im Grundwasser festgestellt werden, besteht kaum noch die Möglichkeit, eine Reinigung herbeizuführen. Es ist deshalb zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass im Bereich der Trinkwassergewinnung und insbesondere in Wasserschutzgebieten keine bergrechtlichen Erkundungs- und Gewinnungsmaßnahmen erfolgen, die das Grundwasser gefährden könnten. Auch sollte die Fracking-Technik nur dort zugelassen werden, wo nachweislich geologische Schutzbarrieren vorhanden sind.

Entscheidend ist, dass sowohl die Erkundung als auch die spätere Förderung umweltverträglich, verantwortbar und nachhaltig erfolgen und dass insbesondere die Langzeitwirkungen geklärt sind. Nur dann kann das Fracking zur Förderung von Erdgas eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling