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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Herbert J. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Herbert J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Florenz,

meine Frau und ich sind Besitzer eines Hauses in Südfrankreich.
Aufgrund der Informationen ZU SEPA ( Single Euro Payments Area ) habe ich versucht, die fälligen Beträge für Steuern, Telefon, Wasser und Strom jetzt von unserem Konto in Deutschland abbuchen zu lassen. Ich habe die entsprechenden Stellen in Frankreich angeschrieben und gebeten, im Einzugsverfahren von unserem Konto abzubuchen. Vom Centre Prelevement Service in Montpellier habe ich lediglich eine neue Einzugsermächtigung erhalten, die aber nicht mit dem SEPA Vordruck übereinstimmt. Von den anderen ( Hausversicherung, Telefon, Wasser und Strom habe ich bisher keine bzw. nur Antworten erhalten die den Kern der Sache verfehlen.
Nach den mir vorliegenden Informationen hat sich Frankreich verpflichtet ab 1.11.2010 ( ein Jahr später als alle anderen EU Ländern das SEPA Verfahren anzuwenden. Die Banken, die Verwaltungen und auch die Firmen in Frankreich denken garnicht daran Europäisches Recht so wie das Europaparlament es beschlossen hat umzusetzen.

Liege ich mit meiner Auffassung richtig ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Herbert u. Heidrun Jansen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jansen, sehr geehrter Herr Jansen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider bin ich kein Experte im Bereich der Finanzen, da mein Schwerpunkt aufgrund meiner 21-jährigen Mitgliedschaft im Umweltausschuss im Bereich Klima, Umwelt und Gesundheit liegt.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle bei der Kommission, antworte ich Ihnen jedoch gerne auf Ihre Anfrage.

Die von Ihnen angesprochene SEPA (Single European Payments Area) Richtlinie, die dafür sorgt, dass durch SEPA- Produkte internationale Zahlungen technisch genauso gehandhabt werden wie nationale Zahlungen, wurde im Jahr 2007 verabschiedet. Um Kunden und Banken jedoch die reibungslose Umstellung ihrer Verfahren zu ermöglichen, wurde eine Umstellungsphase gewährt, während dieser alte und neue Systeme nebeneinander existieren konnten. Das bedeutet, dass jedes Land bis zur endgültigen Umsetzungsfrist individuell entscheiden konnte, wie es die grenzüberschreitenden Zahlungen handhabt. Diese Frist ist am 01.11.2009 ausgelaufen und bis heute haben alle EU-Länder, außer einem Mitgliedsland (und hierbei handelt es sich nicht um Frankreich), die Richtlinie umgesetzt und somit die technischen Möglichkeiten für die Harmonisierung grenzüberschreitender Zahlungen geschaffen.

Technisch bestünde also die Möglichkeit, dass die von Ihnen angesprochenen Beträge für Ihr Haus in Frankreich von Ihrem Konto in Deutschland abgebucht werden könnten. Frankreich verstößt folglich nicht gegen die bestehende Richtlinie.

Problematisch ist jedoch, dass die Richtlinie den Unternehmen in den Nationalstaaten, sprich Sie betreffend beispielsweise Wasser-, Strom-, oder Telekommunikationsanbietern, freistellt, ob sie die grenzüberschreitenden Zahlungen annehmen wollen. In Ihrem Falle werden die französischen Anbieter entschieden haben, dass sie nur nationalen Zahlungsverkehr akzeptieren, was laut der Richtlinie jedoch rechtens ist.

Den EU-Institutionen ist dieses enorme Defizit bewusst. Um dies zu ändern, arbeitet die Kommission an einer ergänzenden Verordnung. Nach dieser sollen dann auch die Unternehmen verpflichtet werden, grenzüberschreitende Zahlungen anzunehmen.
Die Kommission plant bis Ende 2010 den Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen, der auch eine Frist für die Unternehmen festlegen wird. Danach hängt es von der Dauer der sich anschließenden Verhandlungen zwischen Rat und Parlament ab, wann die Verordnung verabschiedet werden und in Kraft treten kann.

Zusammenfassend kann ich Ihnen deshalb mitteilen, dass die Europäische Union an der Verordnung arbeitet, die den Unternehmen eine Frist setzen wird, ab der sie grenzüberschreitende Zahlungen annehmen müssen. Ab diesem Datum (nach Inkrafttreten der Verordnung), können Sie als betroffener Bürger gegebenenfalls Ihre Rechte unmittelbar einklagen, wenn die Verordnung nicht angewendet wird.

Ich kann Ihnen versichern, dass auch ich Ihr Anliegen unterstütze, ist der Binnenmarkt doch ein wichtiges Ziel, das den Bürgern der Europäischen Union zu Gute kommen soll und somit vorangetrieben werden muss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Situation angemessen erklären und Sie können meinen Ausführungen die gewünschten Informationen entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Florenz MEP