(...) Wie ich in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt habe, fällt der Rundfunkbeitrag in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Deutsche Bundestag hat aus Gründen des Föderalismus hierzu keine gesetzgeberische Kompetenz. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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