(...) Für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gilt darüber hinaus eine Reihe von Verfahrensregelungen. Sie verbessern den Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind: Richtervorbehalt bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, umfassende, gerichtlich kontrollierte Benachrichtigungspflichten, Einführung eines nachträglichen Rechtsschutzes bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und die Einführung von einheitlichen Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Löschungsregelungen. (...)
Antwort 19.11.2007 von Karin Roth SPD
Antwort 19.11.2007 von Karin Roth SPD
Sehr geehrter Herr Gerischer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung.
Antwort ausstehend von Karin Roth SPD
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