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Kai Whittaker
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Frage von Eugen S. •

Frage an Kai Whittaker von Eugen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Whittaker,

vielen Dank für ihre lange, aber an meiner Frage vorbeigehende Antwort vom 22.10.2014. Daher möchte ich es noch einmal versuchen:

Sie haben mich zwar richtig interpretiert, indem Sie bestätigen, dass sich nach meiner Meinung der Gesetzgeber in der Frage der Bestrafung bei Abgeordnetenbestechung aus der Verantwortung zieht. Doch anstatt zu begründen, wie dieses Gesetz ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung darstellt, verweisen Sie auf das Beispiel der Übertretung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, die auch nicht verhindert werden kann. Es geht wie bei Verstößen in anderen Bereichen nicht nur um Verhinderung durch Abschreckung, sondern ggfs. um wirksame Strafverfolgung.

Stimmen Sie mir zu, dass eine Übertretung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch Radaranlagen jederzeit nachgewiesen und entsprechend bestraft werden kann, was auch täglich hunderte Male in der BRD geschieht?
Würden Sie mir bitte erklären, unter welchen wirklichkeitsnahen Bedingungen einem Abgeordneten nach dem neuen Gesetz Korruption nachgewiesen werden kann? Genügt hierfür beispielsweise, dass ein Konzern einem Abgeordneten Geld oder geldwerte Vorteile zukommen lässt und dafür nur allgemein ein Handeln in seinem Sinne erwartet und bekommt? Bei einem für die Auftragsvergabe verantwortlichen Mitarbeiter in der freien Wirtschaft würde dies als Korruption gewertet werden!

Welchen Sinn machen die ganzen Anfragen an die Volksvertreter, wenn sich diese nur rechtfertigen ohne auf die wirkliche Fragestellung einzugehen? Es wäre ein Hoffnungsschimmer, wenn Sie als neues MdB auf diese Alibiantworten verzichten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schiebel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de. Da mir Bürgeranfragen sehr wichtig sind, habe ich mich aus Transparenzgründen dazu entschieden, diese direkt auf meiner Website als Bundestagsabgeordneter zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Anfrage finden Sie hier: http://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/frage-vom-22-10-2014-gestellt-von-e-schiebel/

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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