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Kai Whittaker
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Frage von Henrik E. •

Frage an Kai Whittaker von Henrik E. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Whittaker,

am 25.09.2014 haben Sie fraktionsgetreu die Beschlüsse zu TTIP/CETA mit 2 x Nein und 1 x Ja abgestimmt. Insbesondere Ihr "Ja" zu "Freihandelsabkommen der EU mit USA und Kanada Nr.3 (Drucksache 18/2646 zu Drucksache 18/1458)" ist hierbei folgenschwer. Sie haben damit zugestimmt, dass die umstrittene Investorenschutzklausel in den CETA/TTIP Verträgen enthalten sein darf. Die Folgen einer solchen Klausel kann bei bereits bestehenden Abkommen zwischen USA und Kanada (Frackingklage), USA und Südamerika (diverses, unter anderem Ölbohr- und Wasserrechte) und nicht zuletzt am Fall Vattenfall in Deutschland gesehen werden.
Sind Sie bereit, persönlich die Konsequenzen zu tragen, wenn zukünftig Klagen kommerzieller Betreiber z. B. gegen die Subvention des Theaters Baden-Baden oder die Volkshochschulen dazu führen, dass entsprechende Angebote eingestellt werden müssen? Übernehmen Sie die Kosten für evtl. Milliardenforderungen (siehe Vattenfall) gegen den Deutschen Staat im Falle einer Klage? Und wieso kann der Staat nicht auch Unternehmen verklagen, wenn deren Investitionen dem Land schaden zufügen?
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Henrik Eisele

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eisele,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de. Da mir Bürgeranfragen sehr wichtig sind, habe ich mich aus Transparenzgründen dazu entschieden, diese direkt auf meiner Website als Bundestagsabgeordneter zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Anfrage finden Sie hier: http://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/frage-vom-26-09-2014-von-h-eisele/

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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