(...) Ein ausnahmsloses Verbot ist dennoch nicht möglich, da sowohl die Religions-, als auch die Berufsfreiheit als verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter berührt sind. Obwohl der Tierschutz auch als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass dies der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegen steht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

