(...) Weil der Schutz der von den Flugbewegungen betroffenen Bürger sehr wichtig ist, sind in der BER-Planfeststellung umfassende Lärmschutzmaßnahmen für die Gewährung passiven Schallschutzes geregelt worden. Jetzt geht es darum, an den vom Leipziger Oberverwaltungsgericht bestätigten Betriebszeiten des Flughafens festzuhalten und gleichzeitig das Schallschutzprogramm anwohnerfreundlich umzusetzen. (...)
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