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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Ronald S. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

- Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

Portrait von Kai Voet van Vormizeele
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß!

Auch wenn mich die Tatsache, dass sie ihren Beitrag an alle meine Fraktionskollegen geschickt haben, vermuten lässt, dass sie eigentlich keinen individuelle Antwortbeitrag erwarten, will ich dennoch Ihre Behauptungen ( Fragen finden sich in dem Beitrag in Wahrheit eigentlich nicht) mit einer kurzen Replik versehen.

Sie weisen zu Recht auf den Artikel 7 der Hamburgischen Verfassung hin. In der Tat bin ich als gewählter Abgeordneter nur meinem Gewissen gegenüber verantwortlich. In Ausübung genau dieser Verantwortung bin ich der festen Überzeugung, dass Teile des geltenden Wahlrechtes verfassungswidrig und schädlich für das Gemeinwohl der Freien und Hansestadt sind. Aus dieser Feststellung habe ich als gewählter Abgeordneter nicht nur das Recht zu handeln, sondern auch die Pflicht. Die üblicherweise an dieser Stelle entgegen gehaltene Replik, dass man dann zum Verfassungsgericht hätte gehen können, geht fehl. Der Parlamentsgesetzgeber steht als Gesetzgebungsorgan in der Pflicht zum handeln.
Dies hat die Bürgerschaft mit Mehrheit am vergangenen Mittwoch getan.

Die von Ihnen aufgestellte Behauptung, 66,5 % der Wähler hätten dieses Wahlrecht gewollt, vergisst bewusst, dass tatsächlich nur 21.1 % der Wahlberechtigten diesem Wahlrecht zugestimmt haben. Also der Umkehrschluss daraus lautet, dass 79,9 % der Wahlberechtigten dieses Wahlrecht (wohlwollend formuliert) nicht interessiert hat. Damit ist zwar die formale Hürde genommen worden (um exakt 1,1 %), aber hier von einer 2/3 Mehrheit zu sprechen halte ich für verfehlt.

Ihre Aussage: „Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat“, entspricht weder unserem Grundgesetz, noch der aktuellen Rechtssprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichtes. Dies hat nämlich vor kurzen die Gleichrangigkeit von Volks – und Parlamentsgesetzgebung betont. Gerade aus diesem Urteil erwächst für den Parlamentsgesetzgeber die Verantwortung erkannte Fehlentwicklung zu korrigieren.
Dies haben wir gemacht! Nicht mehr und nicht weniger.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele