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Jutta Krellmann
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Frage von Ralf S. •

Frage an Jutta Krellmann von Ralf S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Krellmann,

Hiermit möchte ich Bezug auf eine Pressemitteilung (25.05.2021) zum Thema Aufhebung der Corona-Testpflicht in den Betrieben von Ihnen nehmen.

Wie auch Sie bin ich der Meinung, dass wirksame Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen, solange eine Erforderlichkeit besteht!

Doch besteht diese "Erforderlichkeit" überhaupt noch? Besser noch gefragt: Hat diese in Bezug auf Schnelltests und SARS-CoV-2 in den Betrieben überhaupt bestanden?

Laut Prof. Hans-Jürgen Bandelt (https://corona-transition.org/massentestung-mit-antigentests-verhindert-keine-ansteckung) sind diese Art von Tests "medizinischer Humbug". Auch unser bekannter Virologe Christian Drosten drückt ähnliche Kritik in einem Interview im Januar 2020 aus. Eine weitere Quelle ist auch das Buch "Unmasked" von Dr. Karina Reiss und Dr. Sucharit Bhakdi, wo die Problematik sehr gut beschrieben wird.

Wenn also ein Test, keine Aussage über einen gesundheitlichen Zustand einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters zu machen in der Lage ist, worin besteht denn dann der Nutzen?

Über Ihre Antwort freue ich mich und bedanke mich herzlich vorab.

Freundliche Grüße

Ralf Schneider

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre E-Mail an mich und Ihr Interesse an meiner Pressemitteilung. Gerne möchte ich hiermit auf Ihre Fragen zum Thema Schnelltests in Betrieben antworten.

Ich begrüße es, dass auch sie wirksame Schutzmaßnahmen aufrecht erhalten wollen. Aus meiner Sicht liegt der Nutzen von Schnelltests vor allem in der Prävention. Eine weitere Möglichkeit bietet hier das Homeoffice. Doch besonders Beschäftigte in prekären Beschäftigungsverhältnissen haben keine Option auf Homeoffice. Sie arbeiten teils dicht gedrängt im Einzelhandel oder mit wenig Abstand am Fließband. Diese Beschäftigte müssen vor einer drohenden Ansteckung geschützt werden, insbesondere Beschäftigte mit Vorerkrankungen. Arbeitgeber haben hierzu eine Fürsorgepflicht. Es kann nicht sein, dass sie sich aus ihrer Verantwortung stehlen wollen, während in Schulen, im Einzelhandel und in Restaurants weiterhin eine Testpflicht besteht. Zumal wir hier nur von einer Pflicht für ein Testangebot für Beschäftigte reden. Weiterhin besteht für keine Arbeitnehmerin/ keinen Arbeitnehmer die Pflicht einen Test zu machen, während es diese Pflicht im privaten Beriech gibt. Das ist unlogisch und inkonsequent. Pflichten dürfen jedoch nicht nur auf den privaten Bereich konzentriert werden. Auch Arbeitgeber haben in dieser Krise Verantwortung zu tragen. Profit darf nicht über die Gesundheit der Beschäftigten gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann