(...) Auf Druck des Europäischen Parlaments und der europäischen Öffentlichkeit hat die Kommission umgehend reagiert und die - auch der Dringlichkeit geschuldet unzureichenden - Grenzwerte, die im Eilverfahren festgelegt wurden, korrigiert. Dieses zweite Verfahren sah ein Einspruchsrecht des Europäischen Parlaments vor, welches allerdings angesichts der nun an japanische, niedrigere Werte angepassten Grenzwerte nicht wahrgenommen wurde. (...)
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