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Frage von Norbert S. •

Frage an Julia Obermeier von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Frau Obermeier!

In der nicht-öffentlichen Sitzung am 17.6.2015 des EL sollte die Bundesregierung unter dem Punkt 6 ihre Pläne zur Umsetzung der TPD darlegen. Mit meinen Versuchen, als einfacher Bürger an weitere Informationen zu kommen bin ich leider gegen eine bürokratische Wand gefahren.

Warum dise Geheimniskrämerei?
Gibt´s da was zu verbergen?

Können Sie uns betroffenen Bürgern mitteilen, was speziell zu Artikel 20 (die sogenannte "E-Zigarette") geplant ist?

Einige der sogenannten "Experten", die vom Miniterium angehört wurden, fordern unter Anderem "Einschränkungen" bei Aromen, die einem Verbot gleichkommen. Sollen solche prohibitionistischen Ideologien umgesetzt werden?

Warum werden wir Verbraucher vom Ministerium komplett ignoriert?
[ http://ig-ed.org/2015/06/ig-ed-beschwerde-an-die-bundeskanzlerin/ ]

Haben wir Bürger überhaupt eine Chance, wenigstens im Parlament angehört zu werden?

Portrait von Julia Obermeier
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne trage ich zur Aufklärung Ihrer offenen Fragen bei.

Das Europäische Parlament hat vergangenes Jahr eine neue Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) verabschiedet. In dem von Ihnen angesprochenen § 20 geht es auf fast neuen Seiten um die E-Zigarette. Im Zentrum steht der Schutz der Verbraucher. Den genauen Wortlaut finden Sie hier:

https://www.zigarettenverband.de/pos-data/page_img/Themen/TPD/PE_143_2013_INIT_DE.pdf

Die Hersteller werden verpflichtet, E-Zigaretten mit ausreichend Informationen zu den Inhaltsstoffen und der daraus entstehenden Gefährdung für den Konsumenten zu versehen. Diese Kennzeichnungspflicht soll auch für die von Ihnen genannten Aromastoffe gelten. Von weiteren Einschränkungen mit Blick auf Aromen ist in der EU-Richtlinie nicht die Rede.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte den Verbraucherschutz bei E-Zigaretten ebenfalls stärken. Das Ministerium hat beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Untersuchung in Auftrag gegeben, damit mögliche Auswirkungen dieser Produkte auf die Gesundheit der Konsumenten besser beurteilt werden können. In dieser Studie werden auch Aromastoffe berücksichtigt. Mit Blick auf die Ergebnisse behält sich das Ministerium vor, die Möglichkeiten der nationalen gesetzgeberischen Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie zu nutzen.

Die Aromen sind auch beim Jugendschutz ein Thema: E-Zigaretten verschleiern durch die süßen Aromastoffe ihre potentiellen Gefahren. Das Familienministerium arbeitet daher daran, das Jugendschutzgesetz zu ändern: Jugendliche sollen bald keine E-Zigaretten mehr kaufen dürfen.

Sollten Sie, sehr geehrter Herr Schmidt, den Eindruck gewonnen haben, über die Überlegungen der zuständigen Ministerien nicht ausreichend informiert worden zu sein, können Sie sich auch direkt an diese wenden. Gerne stehe auch ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Julia Obermeier