(...) von der Leyen hat ihren Amtseid unter keinen Umständen gebrochen. Einen Verstoß der Elterngeldregelung gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes kann ich nicht feststellen. Die Regelung diskriminiert niemanden, da jeder, der die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf das Elterngeld besitzt. (...)
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