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Frage von Alexander L. •

Gesetzliche Leistung nur auf dem Papier? Hautkrebsvorsorge in Hamburg

Sehr geehrte Frau Barth-Dworzynski,

gesetzlich Versicherte haben ab 35 alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. In Hamburg berichten viele Patient:innen, dass dies faktisch kaum einlösbar ist: Praxen verweisen auf „Aufnahmestopp“, Terminportale listen nur Selbstzahlerangebote (Bodymapping, KI, >100 €), Krankenkassen finden keine Termine. Das ist de facto eine Rationierung. Fachstatistiken der Ärztekammer und GKV-Abrechnungen zeigen, dass die Inanspruchnahme weit unterhalb der Anspruchsberechtigten liegt.

Meine Fragen an Sie: 1) Teilt die SPD diese Diagnose? 2) Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um GKV-Patient:innen realen Zugang zu sichern? 3) Wie soll das Spannungsfeld KV–Ärztekammer–Kassen aufgelöst werden, damit solidarische Versorgung nicht in IGeL-Leistungen abgleitet?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander L.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Dr. L.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen mit dem Hautkrebsscreening ein wichtiges Thema der Gesundheitsvorsorge an. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren grundsätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Darüber hinaus ermöglichen einige Krankenkassen über besondere Verträge ein solches Screening bereits für jüngere Versicherte. Bei der Frage, ob das gesetzliche Hautkrebsscreening eingeschränkt oder abgeschafft wird, liegt die Entscheidung allerdings nicht beim Land Hamburg. Die entsprechende Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf Bundesebene bzw. durch den Gemeinsamen Bundesausschuss getroffen. Auch bei den zusätzlichen Angeboten für jüngere Versicherte entscheiden die jeweiligen Krankenkassen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Das bedeutet aus meiner Sicht aber nicht, dass wir das Problem auf sich beruhen lassen sollten.

Denn Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Es geht nicht nur um das Hautkrebsscreening, sondern um die grundsätzliche Frage, wie gut die ambulante medizinische Versorgung in Hamburg funktioniert. Wenn Menschen Schwierigkeiten haben, überhaupt zeitnah einen Facharzttermin zu bekommen, hilft es wenig, lediglich auf bestehende Leistungsansprüche hinzuweisen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Versorgung auch tatsächlich erreichbar ist. Als SPD setzen wir uns deshalb für eine stärkere und wohnortnahe ambulante Versorgung ein. Dabei müssen wir insbesondere darauf schauen, in welchen Stadtteilen Versorgungslücken bestehen und wo Menschen aufgrund sozialer oder struktureller Faktoren besonders benachteiligt sind.

Neben einer besseren Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen können dabei auch lokale Gesundheitszentren und kommunale Medizinische Versorgungszentren eine wichtige Rolle spielen. Auch bei den sogenannten IGeL-Leistungen ist für uns klar: Gute medizinische Versorgung darf nicht davon abhängen, ob jemand bereit oder in der Lage ist, zusätzlich privat zu bezahlen. Selbstzahlerleistungen dürfen keine Lücke in der gesetzlichen Regelversorgung ersetzen. Patientinnen und Patienten müssen transparent darüber informiert werden, ob eine Untersuchung medizinisch notwendig ist, welchen Nutzen sie hat und ob sie von der Krankenkasse übernommen wird. Unser Ziel ist daher eine ambulante Versorgung, die sich am tatsächlichen medizinischen Bedarf orientiert und für alle Menschen zugänglich ist.

Mit besten Grüßen
Julia Dworzynski

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