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Jürgen Kucharczyk
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Frage von Helmut G. •

Frage an Jürgen Kucharczyk von Helmut G. bezüglich Wirtschaft

Thema: Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kucharczyk,

die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHKs haben ein bedenkliches Niveau erreicht.
Beispielsweise Berlin: 4,8 % oder München : 6,6 % ; Düsseldorf: 7,9 % und Aachen 9 %.
Quelle: Schriftliche Antworten der jeweiligen IhK`s auf meine schriftlichen Anforderungen..
Kann man da noch von einer "demokratischen Legitimation" sprechen?
Kann ein IHK da noch das "Gesamtinteresse der Wirtschaft" vertreten?
Aber welcher %-Zahl werden Sie und Ihre Kollegen in Berlin aktiv?

Erwarte mit Interesse Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichem Gruß aus Marienheide

Helmut Gebske

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gebske,

die Industrie- und Handelskammern haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Sie fördern die gewerbliche Wirtschaft, wägen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab und berücksichtigen diese ausgleichend.
Der Vollversammlung, die von den Mitgliedern der IHK direkt gewählt wird, kommt dabei die bedeutende Rolle zu, dass sie sowohl den Hauptgeschäftsführer als auch den Präsidenten und das Präsidium wählt. Ich begrüße ausdrücklich das Prinzip und den demokratischen Aufbau der IHK. Die Mitglieder können durch die Wahl der Vollversammlung über die Leitlinien ihrer Interessensvertretung entscheiden. Niedrige Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung sind bedauerlich. Bestrebungen, die auf eine stärkere Partizipation der Wahlbeteiligung abzielen, müssen jedoch in erster Linie von der IHK selbst ausgehen. Politische Maßnahmen, die auf eine unmittelbare Erhöhung der Wahlbeteiligung abzielen wie etwa die Einführung einer "Wahlpflicht", entsprächen nicht dem demokratischen Prinzip, nach dem die Mitglieder der IHK ihre Souveränität freiheitlich ausüben können. Ich werde als Bundespolitiker bei entsprechenden Anlässen jedoch stets auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung des Wahlrechts zur IHK Vollversammlung verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kucharczyk, MdB