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Frage von Bernd B. •

Frage an Jürgen Kucharczyk von Bernd B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kucharczyk,

ich danke Ihnen für Ihre Antworten, sehe meine Fragen aber nur teilweise beantwortet. Zum Thema Renten/Pensionen: Beide Versorgungssysteme mögen ihre Daseinsberechtigung haben. Wie Sie erwähnten basieren beide auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen. Mir geht es weniger um die Finanzierung, sondern um die Höhe, bzw. Differenz zwischen Renten und Pensionen. In Zeiten leerer Kassen und unter dem Eindruck des Grundgesetzes frage ich Sie abschliessend. Warum ist die Pension eines Beamten höher, wensentlich höher, als die vergleichbare Rente ? Ähnliche Karriere vorausgesetzt, bei vergleichbarem Lohnniveau während der Lebensarbeitszeit erhält ein Beamter über 70 % seines letzten Verdienstes. Dies ist i.d.R. ein höherer Betrag, als ein "normaler" Rentner jemals erreichen kann. Die Höchstrente, die erreicht werden kann ist bei 45 Jahren Berufstätigkeit und immer vorhandenem Bruttoeinkommen an der BBG, ca. € 2.350,--, ein theoretischer Fall, da i.d. R. vorher Ausbildung und Niedriglohnphase zu Beginn der Berufskarriere anstehen. Somit existiert eine Begrenzung der Rente, die im Durchschnitt aller Rentner bei ca. € 1.200,- liegt. Bei Pensionären liegt der Schnitt bei ca. € 2.300,-- (=Höchstrente bei normalen Rentnern), was bedeutet, das es also in jedem Fall immer mehr Geld im Ruhestand gibt.
Meine Frage: Sehen Sie in der HÖHE der Ruhegeldzahlung bei Beamten keine Bevorzugung gegenüber Rentnern, die gegen das GG verstößt ? Warum wird die Höhe beider Systeme nicht angeglichen, bzw. was spricht gegen eine Angleichung ?
IHK: In einigen Punkten gebe ich Ihnen Recht, es sieht aber nach der Standardantwort aus, die ich von meiner IHK bekam. Ich frage Sie, warum ich dann € 250,-- für eine Bestätigung zahlen muß, die der Staat den IHK´s aufgebürdet hat (Sachkundeprüfung), wenn ich seit nun 8 Jahren brav meine IHK-Beiträge zahlen muß, sonst außer dem Beitragsbescheid nie etwas von der IHK höre oder sehe.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Portrait von Jürgen Kucharczyk
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bremer,

in der Höhe der Ruhegeldzahlungen bei Beamten sehe ich keine Bevorzugung gegenüber Rentnern, die gegen das Grundgesetz verstößt. Ich kann diesbezüglich nur nochmals betonen: Die unterschiedliche Höhe zwischen durchschnittlichen Pensionen und durchschnittlichen Renten basiert vor allem auf Unterschieden bei den Einkommenshöhen. In der Beamtenschaft überwiegen hohe Arbeitseinkommen, denn im höheren und gehobenen Dienst sind 75% der Beschäftigten verbeamtet. Im einfachen und mittleren Dienst sind dies jedoch nur 30%. Dieses Verhältnis wirkt sich zwangsläufig auf die Höhe der durchschnittlichen Altersversorgung aus.

Die Durchführung von Sachkundeprüfungen ist ein wichtiger Aufgabenbereich der IHK. Die Einnahmen aus den Beitragszahlungen reichen jedoch nicht aus, um die Kosten der Sachkundeprüfungen damit abzudecken. Der Aufwand für die jährlichen Prüfungen in den IHKs (wie Abschluss- und Zwischenprüfungen) wird auf bis zu 1 Milliarde Euro geschätzt.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kucharczyk MdB