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Jürgen Koppelin
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Frage von Lars H. •

Frage an Jürgen Koppelin von Lars H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Koppelin,

der Presse war zu entnehmen das die FDP gegen das Enteignen von Banken ist.

Grundsätzlich kann ich das gut verstehen. Der Staat ist sicher nicht der besser "Bänker" (siehe Landesbanken) und Sozialismus ist auch nicht so dolle.

Andererseits ist eine Bank wie die Hypo Real Estate ohne Staat Pleite
(wenn man den Berichten glauben darf). Ich fände es nicht gut wenn der Staat zwar auf der einen Seite die Bank rettet anderereits weder Einfluß noch Zugriff auf mögliche spätere Gewinne hat. Daher fände ich das in diesem Fall nicht verkehrt eine Enteignung ins Auge zu fassen.

Was wäre Ihre Lösung für das "HRE" - Problem ?

- Pleite gehen lassen
- Zahlen ohne Eigentumsrechte geltend zu machen
- ?

Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Heikens

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heikens,

in unserem Grundgesetz ist genau festgelegt, wann Enteignungen vorgenommen werden dürfen.
Mit dem Enteignungsgesetz soll ein Anteilseigner bei HRE enteignet werden, der im Jahr 2008 für 1 Milliarde Euro Anteile erworben hat. Seine Anteile haben heute diesen Wert überhaupt nicht mehr. Der gleiche Anteilseigner hat auch Anteile bei der HSH Nordbank. Das ist überwiegend eine öffentliche Bank.
Wieso darf nach den Gesetzen nun sein Anteile bei HRE enteignet werden, bei der HSH Nordbank verzichtet man darauf?
Im Übrigen hat derjenige, der Enteignet wird, kaum rechtliche Möglichkeiten gegen die Enteignung anzugehen.
Wir leben jedoch in einem Rechtsstaat. Es gibt durchaus Alternativen zur Enteignung. Davon wird leider nicht Gebrauch gemacht.
Die Enteignung könnte zukünftig für jeden ausländischen Investor ein Hemmnis sein, um in Deutschland zu investieren. Er kann nicht sicher sein, dass seine Investitionen zukünftig nicht auch enteignet werden.
Der Bundesfinanzminister hat bei der HRE viel zu spät gehandelt, obwohl ihm sehr rechtzeitig die Situation bekannt war. Deshalb wird die FDP die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin