(...) Der Widmung dürfte in der Regel die Einwilligung des Eigentümers vorausgegangen sein. Danach haben auch die Grundstückeigentümer die Kosten für die Erschließung zu tragen, da das Baugesetzbuch davon ausgeht, dass die Erschließung diesen zugute kommt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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