(...) Die Videoüberwachung hat noch keine Straftat verhindert, sie erleichtert aber die Täterermittlung. Im Übrigen sollten die Polizeibeiräte, oft präventive Räte zusammen mit der Polizei nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entscheiden an welchen Plätzen eine Überwachung notwendig sein kann. (...)
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