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Josha Frey
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Frage von Michael S. •

Frage an Josha Frey von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Frey,

nach den mir bekannten, öffentlich zugänglichen Quellen z. B. in Form der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA sinkt die Gewalt- bzw. Schusswaffenkriminalität seit Jahren. Zur Deliktrelevanz legal besessener, erlaubnispflichtiger Schusswaffen liegen aber meines Wissens keine aktuellen Zahlen vor bzw. werden unter Verschluss gehalten.

Nun lese ich im "Koalitionsvertrag" der Regierungsparteien Parteien Bündnis90/Die Grünen und der SPD Baden-Württemberg auf Seite 67, dass die Koalition das Waffenrecht verschärfen will. Unter Anderem wollen Sie ein Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen erwirken.
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Quelle: Koalitionsvertrag

In diesem Kontext meine Fragen:

1. Spielen großkalibrige, legal besessene Schusswaffen in der Kriminalitätsentwicklung tatsächlich eine derartige Rolle, dass aus Ihrer Sicht bzw. aus der Ihrer Partei ein Verbot gerechtfertigt wäre?

2. Können Sie Quellen nennen, über die sich der interessierte Bürger selbst über die Deliktrelevanz von legal besessenen, großkalibrigen Schusswaffen informieren kann oder können Sie entsprechende Zahlen nennen?

3. Falls nein, wie rechtfertigt Ihre Partei ein Verbot von großkalibrigen Schusswaffen und warum werden diese Zahlen unter Verschluss gehalten?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schiller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schiller,

tatsächlich strebt die Grüne Fraktion das Verbot großkalibriger Waffen auch für Privatpersonen an. Begründet ist dies dadurch, dass dieser Waffentyp und die Munition kriminologisch aufgrund seiner erhöhten Durchschlagkraft und großen Magazine gerade für Amokläufer als interessant gilt. Zur Wahrung der öffentlichen Ordnung wollen wir klarerdefinieren, was Sportwaffen sind und die Gefährlichkeit von Sportwaffen reduzieren, da es bisher legitim ist, dass Sportwaffen in ihrer Durchschlagkraft und Gefährlichkeit die der Polizei weit übertreffen. Im gesamtgessellschaftlichen Kontext besteht außer für Jäger und Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen keinerlei Bedürfnis, Waffen und Munition in Privathaushalten aufzubewahren, weshalb dies lediglich in Vereinen organisierten Sportschützen, Brauchtumsschützen, Waffen- und Munitionssammlern gestattet werden soll. Eine konkrete Statistik bezüglich einer numerischen Deliktrelevanz liegt uns nicht vor. Ausschlaggebend ist bei diesem Thema das qualitative Ausmaß, da fast sämtliche Amokläufe mit Todesfolgen mit den leicht nachladbaren, großkalibrigen Schusswaffen ausgeübt werden und jedes Opfer eines zu viel ist. Ein Sachverhalt der meiner Ansicht nach schwer genug wiegt um einen Eingriff seitens der Gesetzgebung zu legitimieren. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Zahlen "die zurückgehalten" werden, wie Sie dies anführen.

Mit freundlichen Grüssen
J. Frey MdL