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Frage von Edgar F. •

Frage an Jonas Hoffmann von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung

Man hört immer wieder, die SPD setze sich für eine Bürgerversicherung ein. Für welche Versicherungszweige gilt das? Rentenversicherung? Krankenversicherung? Pflegeversicherung? Beamtenvertretungen argumentieren aber, dass das verfassungsrechtlich gar nicht möglich wäre unter Berufung auf Art. 33 Abs. 5 GG. Was stimmt nun? Gibt es dazu irgendwelche Rechtsgutachten oder sonstige die Rechtsauffassung der SPD stützende Darstellungen?

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Antwort von
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Guten Tag Herr F.

Die SPD setzt sich für eine Bürgerversicherung in der Gesundheitsversorgung ein, um von der zwei Klassenmedizin weg zu kommen. Dies ist aber nichts was man in einer Legislaturperiode durchführen kann, sondern brauch einen Prozess mit vielen Schritten.
Zu Ihrem Beispiel mit den Beamten.

Grundsätzlich stimmt es, dass man Beamten nicht einfach Ihre Privatversorgung "wegnehmen" kann. Aber den Weg, den Hamburg geht, nämlich den Beamten die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten, ist ein spannender Schritt und auch nachahmungswürdig. Viele Beamte wären nämlich über die gesetzliche Versicherung froh.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/krankenversicherung-hamburger-beamte-koennen-waehlen-zwischen-privat-und-gesetzlich-a-1162534.html

Viele Grüsse 
Jonas Hoffmann

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