(...) ich kann verstehen, dass es Ihnen ungerecht erscheint, wenn der von Ihnen zu leistende Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen zufließt. Allerdings möchte ich zwei Dinge zu bedenken geben: Da Ihr Kind noch minderjährig ist, erhält den Unterhalt der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, in Ihrem Fall also Ihre ehemalige Ehefrau. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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