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Johannes Steiniger
CDU
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Frage von Gerhard G. •

Sehr geehrter Herr Steininger, treten Sie für die, von der Mehrheit der Bundesbürger geforderte, Reduzierung der Zahl der Bundestagsabgeordneten in dieser Legislaturperiode noch ein?

Gesetzt den Fall, ein angestrebter Volksentscheid zur Verkleinerung des Bundestages verlangt die im GG festgelegte Zahl von 598 Abgeordneten.

Ohne „Wenn und Aber“ wie sieht Ihre Lösung dafür aus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Der aktuelle Bundestag überschreitet mit seinen 736 Abgeordneten deutlich die gesetzlich festgelegte Größe von 598 Abgeordneten. Dadurch wird nicht nur die Arbeitsfähigkeit des Parlaments eingeschränkt, es kostet den Bund auch viel Geld.

Mit dem am 15.01.2023 von der Ampel-Koalition veröffentlichten Vorschlag zur Wahlrechtsreform ist weder die CDU/CSU-Fraktion noch ich einverstanden. Maßgeblich für unsere Unzufriedenheit ist es, dass der vorgeschlagene Entwurf einer Wahlrechtsreform vorsieht, dass gewonnenen Direktmandate perspektivisch nicht mehr garantieren, dass ein Bundestagskandidat auch in den Bundestag einzieht. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter bin ich deshalb der festen Überzeugung, dass der vorgeschlagene Entwurf einer Wahlrechtsreform zu einer Aushöhlung unserer Demokratie führen wird.

Wir als direkt gewählte Abgeordnete sind es, die sich kontinuierlich mit den Angelegenheiten in ihrem Wahlkreis beschäftigen und sich für Ihre Interessen in Berlin einsetzten. Dieses Bewusstsein ist bei den Abgeordneten, welche schlichtweg durch ihr Netzwerk innerhalb der Partei einen guten Listenplatz ergattert haben, deutlich seltener der Fall. 

Vor diesem Hintergrund haben wir der Ampel-Koalition bereits einen Gegenvorschlag zukommen lassen.

Unser Vorschlag einer Wahlrechtsreform sieht daher vor, die Anzahl der unausgeglichenen Überhangmandate auf die verfassungsrechtlich zulässige Anzahl zu erhöhen und für den Bundestag nur Parteien zu berücksichtigen, die mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Außerdem soll die Regelgröße für Listenmandate auf 320 erhöht werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Wahlkreise von augenblicklich 299 auf 270 Wahlkreise. Durch diese Maßnahmen wird die Anzahl der Sitze im Bundestag de facto auf etwa 598 reduziert. Trotzdem führt jeder direkt gewonnene Wahlkreis zu einem Direktmandat. Übrige Sitze werden im Anschluss mit Listenkandidaten besetzt.

Die Vorschläge der Ampel-Koalition und der Unionsfraktion zeigen mögliche Reformvorschläge auf und ich hoffe sehr, dass wir im parlamentarischen Prozess möglichst bald eine zufriedenstellende Lösung finden, welche die Kernelemente unserer Demokratie nicht untergräbt.

Wir als CDU/CSU-Fraktion werden diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und strecken der Ampel-Kollation unsere Hand aus, um hier eine gemeinsame Lösung zu finden.

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