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Johannes Remmel
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Frage von Natascha K. •

Frage an Johannes Remmel von Natascha K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Remmel,

vielen Dank für Ihre Antwort.Werden Sie die Brachflächen wieder einführen? Nach Abschaffung der Brachflächen konnte ein vermehrtes Artensterben beobachtet werden.Auf der Brachfläche vor unserem Haus brütete jedes Jahr ein Wiesenweihenpäärchen.Allein diese Fläche gab Amphibien, Reptilien,Insekten und vielen anderen Arten einen Lebensraum.Heute ist dort totes Maisland.Was gedenken Sie gegen den Ökokiller Nummer Eins den Mais zu tun? Werden Sie etwas gegen das Bienensterben durch Spritzmittel tun? Wieso dürfen Wiesen zum Maisanbau genutzt werden?

Mit freundlichen Grüßen Natascha Kolberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kolberg,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.10.2012 in der Sie die Position des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zu einer möglichen Wiedereinführung der Brachflächen erbeten, und auch Fragen zur ökologischen Verträglichkeit des Maisanbaus ansprechen. Zudem erkundigen Sie sich nach einem aktuellen Thema "Bienensterben durch Spritzmittel" und möchten hierzu die Maßnahmen des Ministeriums zur Lösung des Problems erfahren.

Aktuell arbeitet die Europäische Kommission an einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2014. Ein Ziel dieser Reform ist die nachhaltig ökologischere Gestaltung der Landwirtschaft. Unter dem Begriff "Greening" sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Artenvielfalt zu fördern sowie den Wasser- und Bodenschutz zu verbessern. Nach derzeitigem Diskussionsstand müssen Landwirte ab 2014 zum Erhalt ihrer vollen Prämien 7% ihrer Ackerflächen als ökologische Ausgleichsflächen, sogenannte ökologische Vorrangflächen ausweisen. Hierzu gehören auch Brachflächen.
Bei den laufenden Verhandlungen setzt sich mein Haus nachdrücklich für eine Stärkung des Vertragsnaturschutzes - und damit zusätzlichen finanziellen Mitteln - ein, genauso wie für die im Rahmen des "Greening" geforderten ökologischen Vorrangflächen.

Im Zusammenhang mit dem großflächigen Anbau von Mais überprüft mein Haus aktuell die Steuerungsmöglichkeiten, die demnächst in einem Runderlass veröffentlicht werden sollen.
Grundsätzlich ist der Umbruch von Grünland zur Acker- und damit auch zur Maisnutzung nach der geltenden Dauergrünland-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unzulässig, es sei denn, der Landwirt legt Ersatzgrünland an. In bestimmten Gebieten, beispielsweise Naturschutzgebieten ist eine Umwandlung von Grünland komplett ausgeschlossen.

Mit Ihrer Frage zum Bienensterben durch Pflanzenschutzmittel sprechen Sie ein auch in den Medien aktuelles Thema an. Viele Nahrungspflanzen des Menschen sind auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Die von Ihnen angesprochenen Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel beobachten wir mit großer Sorge, stellen allerdings fest, dass es in NRW bislang lediglich in wenigen, sehr begrenzten Einzelfällen zu Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel gekommen ist. Deren Verursacher konnten überwiegend festgestellt werden und es wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgreich eingeleitet und abgeschlossen. Neben diesen Einzelfällen gibt es aktuell eine Diskussion um eine bestimmte Wirkstoffgruppe in Insektiziden (sog. Neonicotinoide), die ein erhebliches Schädigungspotenzial gegenüber Bienen aufweisen und daher auch von unserer Seite unter besonderer Beobachtung stehen. Aktuell hat NRW gemeinsam mit der Agrarministerkonferenz festgestellt, dass aufgrund neuer Studien offenbar eine Neubewertung dieser Wirkstoffgruppe geboten ist und den Bund gebeten, sich auf europäischer Ebene für einheitliche Lösungen einzusetzen. Dies ist um so wichtiger, als derzeit von Seiten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Reevaluierung verschiedener Neonicotinoide stattfindet, aus der entsprechende Konsequenzen erwartet werden.

Ich Danke Ihnen für Ihr Interesse am Naturschutz und versichere Ihnen nochmals meinen konsequenten Einsatz für den Erhalt der Arten in Nordrhein-Westfalen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel