![Johannes Fechner Portrait von Johannes Fechner](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_johannes_fechner_107.jpg?itok=MDyxb4qd)
(...) Die Kammern sind daher keineswegs frei, willkürlich – oder wie Sie schreiben: wegen Unlust oder Arbeitsüberlastung – zu entscheiden. Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, so ist der Grund, dass keiner der Annahmegründe aus § 93a BVerfGG vorliegt. (...)